Anfragen nach Paragraph 17

Anfragen nach Paragraph 17 bietet den Bürgerinnen und Bürger von Regensdorf, Adlikon und Watt die Möglichkeit beliebige Fragen an den Gemeinderat zu stellen. Diese werden anschliessend mindestens einen Tag vor der nächsten Gemeindeversammlung schriftlich beantwortet und anschliessend an der Gemeindeversammlung vorgelesen und falls gewünscht diskutiert.

An den folgenden Gemeindeversammlungen wurden Anfragen eingereicht. Sie finden dessen Antwort zusammen mit den Fragen unter den weiterführenden Links:

Die Anfragen werden nach Paragraph 17 des Gemeindegesetzes des Kanton Zürich eingereicht. Sie kann von allen Personen mit Wohnsitz in der politischen Gemeinde Regensdorf (Ortsteile Watt, Adlikon oder Regensdorf), mit mindestalter 18 Jahren und der Schweizer Staatsbürgerschaft unterzeichnet werden.